Die Verantwortung für die Standsicherheit und die Verkehrssicherungspflicht eines Bauwerkes liegt beim Eigentümer bzw. beim Verfügungsberechtigten. Wir führen deutschlandweit die vorgeschriebenen Prüfungen durch.
Die VDI-Richtlinie 6200 „Standsicherheit von Bauwerken – Regelmäßige Überprüfung“ beschreibt die Anforderungen sowie die Zeitintervalle bezüglich der Überprüfungen von Bauwerken. Anlass der Erstellung dieser Richtlinie war der Einsturz der Eishalle Bad Reichenhall im Jahr 2006. Schäden an Tragwerken sind eine der häufigsten Ursachen für das Versagen von Tragwerkskonstruktionen beim Auftreten hoher Schneelasten, wie weitere Dacheinstürze in den letzten Jahren leider gezeigt haben. Nach VDI 6200 ergibt sich eine Prüfpflicht für sämtliche Hochbauwerke inklusive Bürogebäude, Industrie-und Gewerbebauten, Produktionsstätten, Logistikgebäude, Einkaufsmärkte, Sporthallen etc.
Unsere Tätigkeit geht weit über die gutachterliche Feststellung von Schäden an Gebäuden hinaus. Anders als viele Gutachter planen wir für Sie im direkt die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen und erstellen Sanierungskonzepte. Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch bei der Vergabe von Leistungen sowie bei der Bauüberwachung und Abnahme von Leistungen.
Schäden oder unklare bauliche Situationen am Tragwerk erfordern oftmals statische Berechnungen, um mögliche Auswirkungen auf die Standsicherheit objektiv und sicher bewerten zu können. Mögliche Beeinträchtigungen der Gebäudestatik müssen mit höchster Priorität bearbeitet werden. Diese Expertise haben wir im eigenen Team aufgebaut und steht unseren Kunden jederzeit zur Verfügung.
Aktuell gehaltene Bauwerksbücher stellen eine wichtige Säule bei der langfristigen Unterhaltung von Gebäuden dar. Sie stellen für die Verantwortlichen sicher, jederzeit den Überblick über den aktuellen Zustand ihrer baulichen Anlage zu behalten.